KLETTERPARK WAIVER


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ICH BESTÄTIGE, DASS ICH DIE BEDINGUNGEN MEINER TAGESMITGLIEDSCHAFT IM “KLETTERVEREIN TATTENDORF” GELESEN UND VERSTANDEN HABE UND AN DEREN EINHALTUNG FÜR DIE DAUER DER MITGLIEDSCHAFT GEBUNDEN BIN

Mitgliedschaftsbedingungen:
Die Benutzung eines Kletterparks erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Das Mitglied haftet selbst sowohl bei Schäden am eigenen Körper als auch für die Verursachung von Schäden an der Einrichtung und Ausrüstung sowie für Schäden an Dritten.
Sicherheitseinweisung:
Jede TeilnehmerIn, jedes Mitglied muss an der Sicherheitseinweisung teilnehmen, sofern er/sie klettert. Es darf nur die zur Verfügung gestellte Ausrüstung (Erhalt nach Bezahlung der Tages- oder Saisonmitgliedschaft) verwendet werden, die Ausrüstung muss nach den Anweisungen der TrainerInnen benutzt werden und darf nicht an andere Personen übertragen werden. Das Gelände darf mit der ausgeliehenen Ausrüstung nicht verlassen werden; die ausgeliehene Ausrüstung muss nach Beendigung wieder retourniert werden. Das Maximalgewicht für die Teilnahme beträgt 120kg. Das Trainer-Team behält sich das Recht vor, die Teilnahme aufgrund fehlender körperlicher Fitness, oder anderer Beeinträchtigungen des Mitgliedes aus Sicherheitsgründen zu untersagen. Bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des Trainer-Teams übernimmt der Kletterverein Tattendorf keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
Sonderregelung COVID-19: Es dürfen nur selbst mitgebrachte Helme (Skihelm / Fahrradhelm / Kletterhelm) verwendet werden und alle Mitglieder sollten Handschuhe (eigene oder im Kletterpark gekaufte Handschuhe) während des Kletterns tragen.
Ausrüstung:
Beim Sichern/Umhängen der Sicherungskarabiner am Stahlseil muss immer einer der beiden Sicherungskarabiner mit dem Sicherungsseil verbunden sein. Es dürfen NIE beide Sicherungskarabiner ausgehängt werden. Erziehungsberechtigte müssen sich immer über die korrekte Sicherung der unter ihrer Aufsicht stehenden Kinder vergewissern. Alle Hindernisse dürfen nur von 1 Person gleichzeitig begangen werden, Plattformen von maximal 1 Erwachsenen oder 1 Kind. An Seilrutschen darf sich maximal eine Person befinden, sobald sich im Ankunftsbereich keine andere Person mehr befindet. Es wird sportliche und bequeme Kleidung empfohlen. Absolute Pflicht ist festes Schuhwerk (keine Sandalen oder Flipflops) und das Zusammenbinden von langen Haaren. Bei Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung werden pauschal EUR 600,- berechnet.
Sicherheit:
Hinderliche Gegenstände, oder solche die aus den Taschen fallen könnten (Handy, Schmuck, Schlüssel, etc) sind im Auto zu lagern. Der Kletterverein Tattendorf übernimmt für deponierte oder verlorene Gegenstände, sowie Defekte an Gegenständen/Bekleidung keine Haftung. Im gesamten Bereich gilt Rauchverbot. Die Mitgliedschaft und Teilnahme an jeglichen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
Haftung:
Den Anweisungen der TrainerInnen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln oder Verstößen gegen die Anweisungen werden die betroffenen Personen verwarnt und bei nochmaligem Verstoß vom Besuch und damit von der Mitgliedschaft ausgeschlossen, es erfolgt keine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages. Der Kletterverein Tattendorf übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden auf Grund von Zuwiderhandeln oder Verstößen gegen Anweisungen.
Zahlungsbedingungen:
Der Kletterverein Tattendorf behält sich das Recht vor, die Anlage oder Teile davon aus Sicherheitsgründen zu sperren, es erfolgt keine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages. Beendet ein Mitglied den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, so erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
Einverständnis:
Der Teilnehmer erklärt, an keinen physischen/psychischen Krankheiten zu leiden, die das Klettern unmöglich machen, sowie nicht unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen.
Minderjährige:
Die Mindestkörpergröße für die blauen und roten Parcours beträgt 110cm. Die Mindestkörpergröße für den schwarzen Parcours beträgt 140cm. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind von einer erziehungsberechtigten Person oder einem befugten Vertreter (als Nachweis dient die unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten; mit dieser wird die Obsorge des Kindes an einen anderen Erwachsenen übertragen) im Verhältnis 1:1 zu begleiten, der Erziehungsberechtigte sorgt für das Umhängen der Sicherungskarabiner. Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr sind von einer erziehungsberechtigten Person oder einem befugten Vertreter (als Nachweis dient die unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten; mit dieser wird die Obsorge des Kindes an einen anderen Erwachsenen übertragen) im Verhältnis 1:3 (1 Erwachsener / bis zu 3 Kinder) zu begleiten. Dieser kann sich durch einen Trainer ersetzen lassen, sofern ein Trainer zur Verfügung steht. Kinder ab 14 Jahren benötigen die unterschriebene Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten, um alleine klettern zu können. Ohne diese Einverständniserklärung ist der Zutritt zu Klettereinrichtungen nicht gestattet. Durch die Unterschrift der erziehungs-berechtigten Person bestätigt diese, die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und die Kinder/Jugendlichen über die Teilnahmebedingungen aufgeklärt zu haben. Eltern haften am gesamten Gelände bzw bei Exkursionen auch außerhalb für die Dauer der Mitgliedschaft für ihre Kinder.
Foto- und Videoaufnahmen:
Der Kletterverein Tattendorf informiert darüber, dass auf der gesamten Anlage Foto-, Film- und Webcam-aufnahmen zu Sicherheits-, Werbe- und Informationszwecken gemacht werden können. Sollte ein Mitglied damit nicht einverstanden sein, hat er dies ausdrücklich mitzuteilen und kann kein Mitglied werden.
Maximale Aufenthaltsdauer / Häufigkeit der Teilnahme:
Diese ist maßgebend nach der körperlichen Verfassung des Mitglieds durch den/die TrainerIn einzuschätzen und steht in deren/dessen Verantwortung. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 2 Stunden bzw innerhalb des Zeitfensters das reserviert wurde und kann durch den Aufpreis von 5 EUR pro angefangener halben Stunde erweitert werden sofern Sicherungssysteme verfügbar sind.
Speisen und Getränke, Rauchen:
Sind ohne Genehmigung durch das Trainer-Team nicht gestattet. Es herrscht striktes Rauchverbot.
Ordnung und Sauberkeit:
Die Mitglieder verpflichten sich in allen von ihnen verwendeten Bereichen zur Sauberkeit und zur Verwendung des gekennzeichneten Wegesystems. Abfall muss in die dafür vorgesehenen Mülleimer geworfen werden. Tiere und insbesondere Hunde dürfen nicht in einen Kletterpark mitgebracht werden. Beim Verlassen des Kletterparks ist die Ausrüstung abzulegen (auch beim WC-Gang). Die bepflanzten Hügel dürfen nicht betreten werden. Das Verrichten der Notdurft außer in den dafür vorgesehenen gekennzeichneten WC-Anlagen ist ausnahmslos untersagt und hat bei Zuwiderhandeln den Verweis vom Kletterpark zur Folge.
Mitgliedschaft:
Mit der Bezahlung der Mitgliedsgebühr und der Zustimmung zu den Vereins/Teilnahmebedingungen beginnt die Mitgliedschaft. Mit der Teilnahme und der Unterschrift erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass er/sie Informationen über den Verein und seine Partner/Kinder per email oder per Post in regelmäßigen Abständen erhält. Die Mitgliedschaft für eine Tagesteilnahme endet automatisch am Ende des Tages, eine Saison-Mitgliedschaft endet am Saisonende in der sie abgeschlossen wurde. Saisonmitglieder und wiederholte Tages-Mitgliedschaften verzichten auf die nochmalige Einschulung nach der ersten Einschulung, können aber jederzeit bei Unsicherheit eine nochmalige Schulung bei einem Trainer vereinbaren.
Kletterverein Tattendorf, Dumba Park 1, 2523 Tattendorf

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